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Asylanspruch für Afghaninnen in der EU ohne Prüfung der individuellen Situation?!

Der VwGH hat sich an den EuGH gewandt. Das BFA hatte nur subsidiären Schutz und kein Asyl gewährt. Dagegen haben zwei Mädchen mit Unterstützung einer Grazer Anwältin berufen.

Aktueller Stand:

„Die kumulierten diskriminierenden Maßnahmen der afghanischen Taliban gegen Frauen stellen eine ‚Verfolgung‘ dar. Afghanischen Frauen könne deshalb in der EU Asyl gewährt werden, ohne dass ihre individuelle Situation betrachtet wird. Diese Ansicht äußerte der EU-Generalanwalt ….

Der Gerichtshof in Luxemburg hat noch nicht entschieden und ist dabei auch nicht an die Empfehlung des Generalanwalts gebunden. In einer Mehrheit der Fälle folgt der EuGH aber dessen Argumentationslinie.“

https://orf.at/stories/3339266/